Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu unserer Mandantschaft zählen eine Vielzahl an Versicherungen, aber auch Privatpersonen.

Auch hier besteht ein besonderer Schwerpunkt in der Abwehr von Haftungsansprüchen. Dabei betreuen wir insbesondere auch die Abwicklung von Großschadensfällen.

Mit unserem weiteren Tätigkeitsfeld des Medizinrechts ergeben sich auch im Bereich des Krankenversicherungsrechts Schnittmengen, in denen wir Ihnen eine kompetente anwaltliche Betreuung zusichern können.