Profil

Der Kanzleigründer Herr Prof. Dr. Fenger ist bereits seit 1980 auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Die langjährige Spezialisierung der Kanzlei auf das Arzthaftungsrecht bürgt für höchste Kompetenz bei der Vertretung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der medizinischen Leistungserbringer und Versicherer. Je nach den individuellen Interessen unserer Mandanten werden wir beratend tätig, führen außergerichtliche Verhandlungen und vertreten Sie vor den Land- und Oberlandesgerichten, und zwar bundesweit. Unseren Mandanten steht immer ein individueller Ansprechpartner zur Verfügung. Eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Heilberuflern und den Versicherern zeugt von der Qualität unserer anwaltlichen Betreuung und dient uns als Ansporn unserer Arbeit.

Profil

Prof. Dr. Fenger
Rechtsanwälte und Notar

stehen für qualitativ hochwertige Beratung und effektive, praxisorientierte gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung.

Die Praxis führt drei Tätigkeitsschwerpunkte als wesentliche Säulen der Kanzlei neben dem Notariat:

1. Medizinrecht

Der Bereich des Medizinrechts wird schon seit 1980 durch RA Prof. Dr. Fenger, seinerzeit noch in der Kanzlei Möller  Post  Fenger in Münster, bearbeitet. Dort war er mehr als drei Jahrzehnte als Rechtsanwalt tätig.

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2. Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu unserer Mandantschaft zählt eine Vielzahl an Versicherungen, aber auch Privatpersonen.

Auch hier ein besonderer Schwerpunkt in der Abwehr von Haftungsansprüchen. Dabei betreuen wir insbesondere auch die Abwicklung von Großschadensfällen.

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3. Strafrecht

Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Bereich des Strafrechts- und des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie in Bußgeldsachen. Hierzu gehören auch die Beratung und gerichtliche Vertretung von geschädigten Opfern einer Straftat als Nebenkläger.

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