Medizinrecht

Der Bereich des Medizinrechts wird schon seit 1980 durch RA Prof. Dr. Fenger, seinerzeit noch in der Kanzlei Möller  Post  Fenger in Münster, bearbeitet. Dort war er mehr als drei Jahrzehnte als Rechtsanwalt tätig.

Wir beraten und vertreten bundesweit Krankenhäuser, MVZ, Ärzte, Zahnärzte sowie Hebammen und Heilberufskräfte wie Physiotherapeuten und Pflegemitarbeiter. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ferner setzen wir uns mit Ansprüchen von und gegen Krankenkassen oder Krankenversicherungen auseinander. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf medizinrechtliche Fragen des Arztstraf-, Vertragsarzt-, Berufs-, und Arbeitsrechts.